Disziplinarrecht

Das Disziplinarrecht ist ein Teil des Beamtenrechts. Gegenstand des Disziplinarrechts sind die Fragen, unter welchen Voraussetzungen Beamte Dienstvergehen begehen und wie diese gegebenenfalls zu ahnden sind.

 

Gerät ein Beamter in das Visier einer Strafverfolgungsbehörde, hat dieser in aller Regel auch mit der Einleitung eines Disziplinarverfahrens zu rechnen.

 

Ein disziplinarrechtliches „Nachspiel“ kann dem Beamten aber selbst dann drohen, wenn das Strafverfahren für ihn noch glimpflich ausgeht. Die umfassende Verteidigung des Beamten erfordert daher auch, das parallel laufende oder zumindest zu erwartende Disziplinarverfahren im Blick zu haben.

 

Ich vertrete Beamte nicht nur in Strafverfahren, sondern auch in Disziplinarverfahren.

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