Ordnungswidrigkeitenrecht

Dem wohl überwiegenden Teil der Bevölkerung  ist das Ordnungswidrigkeiten- oder Bußgeldrecht als Folge von Straßenverkehrsverstößen (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Abstandsverstoß) bekannt. Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft.

 

Ich lege für den Betroffenen zunächst Einspruch ein und prüfe die Rechtmäßigkeit des Bußgeldbescheids nach gewährter Akteneinsicht.

Ferner berate ich zu den Möglichkeiten des „Punkteabbaus“ nach dem Inkrafttreten des Fahreignungsregisters zum 1. Mai 2014.

 

Ordnungswidrigkeiten können aber nicht nur im Straßenverkehr, sondern auch innerhalb eines Unternehmens begangen werden. In diesem Zusammenhang kann die Ahndung der Ordnungswidrigkeit allerdings existenzbedrohliche Folgen haben. Deshalb ist die Mandatierung eines versierten Verteidigers in diesem Verfahren umso wichtiger.

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