Das Wirtschaftsstrafrecht stellt unternehmerisches Handeln unter Strafe. Dem Wirtschaftsstrafrecht zuzuordnen sind zum Beispiel Kreditbetrug, Bankrott, Verletzung der Buchführungspflicht, Insolvenzverschleppung oder Geschäftsführeruntreue.
In aller Regel „löst“ man wirtschaftsstrafrechtliche Fälle aber nicht mit Kenntnissen aus dem klassischen Strafrecht.
Effektive Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen setzt vielmehr das Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge voraus.
Mit meiner universitären Schwerpunktbereichsprüfung habe ich nicht nur meine fachliche Qualifikation im Umwelt- und Steuerstrafrecht, sondern auch im Wirtschaftsstrafrecht nachgewiesen.
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